Verbraucherverträge

Ab 01.03.2022 tritt Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft

Wichtiger Hinweis für alle die in den nächsten Tagen einen Vertrag als Verbraucher unterschreiben. Denn ab dem heutigen Tag tritt das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft. Was das genau für den Verbraucher bedeutet, haben wir nachfolgend aufgelistet:

Automatische Vertragsverlängerung

Viele kennen sicherlich gerade aus dem Mobilfunkbereich die Verträge die sich um 1 Jahr verlängern, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Zukünftig sind solche stillschweigenden Vertragsverlängerungen nur noch zulässig, wenn die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert wird und der Kunde eine Kündigungsfrist von maximal 1 Monat erhält.

So kann man nach Ablauf der zuvor eingegangen Vertragslaufzeit innerhalb eines Monats nach Absendung der Kündigung aus dem Vertrag heraus. Leider betrifft dies nur Verträge die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden. Für Verträge die davor eingegangen worden sind, gilt noch die alte Regel (maximal 1 Jahr Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde).

Eine Ausnahme bilden hier Telekommunikationsverträge (Handy, Festnetz etc.). Bei diesen Verträgen gilt schon ab dem 01.12.2021 diese Regelung für Bestands- und Neukunden.

Ausgenommen von diesen Regeln zur Vertragsverlängerung sind unter anderem Versicherungsverträge.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist von Verträgen wird herabgesetzt. War es früher möglich die Kündigungsfrist auf 3 Monate oder ähnlich anzusetzen, kann man nun bereits mit einer Kündigungsfrist von maximal 1 Monat kündigen.

Kündigungs-Button bei Verträgen im Internet

Viele Verträge werden mittlerweile im Internet abgeschlossen. Hier wurden auch gesetzliche Vorgaben geschaffen, wenn man z.B. daran denkt das Online Shops schon seit einiger Zeit ihre finalen Bestell-Button mit z.B. “Kostenpflichtig bestellen” betiteln müssen, damit ein Vertrag wirksam abgeschlossen wird.

Leider war es aber auch lange so, dass man die Kündigung den Kunden deutlich schwerer gestaltet hatte. Oft waren Kündigungsmöglichkeiten irgendwo schwer im Menü zu finden oder gar nicht vorhanden.

Durch einen Kündigungsbutton auf der Webseite, soll sich nun die Kündigung deutlich einfacher gestalten. Zusätzlich zu diesem Button muss der Kunde nach Betätigung der Kündigung eine elektronische Bestätigung erhalten wie z.B. per E-Mail.

Diese neue Regelung ist ab dem 01.07.2022 für Unternehmen verpflichtend. Die Regelung gilt dann übrigens auch für Verträge, die vor dem 01.7.2022 abgeschlossen wurden.

Keinen Kündigungsbutton einfügen müssen Webseiten die Finanzdienstleistungen anbieten.

Verträge am Telefon

Viele Menschen erhalten immer noch per Telefon ein Vertrag untergeschoben. Nun ist der wirksame Abschluss eines Strom- oder Gasvertrages nur möglich, wenn der Kunde diesen auch schriftlich erhält und bestätigt. Eine Abschluss nur am Telefon ist bei diesen Vertragsarten also nicht mehr möglich.

Auch wenn diese Änderungen in die richtige Richtung gehen, sollten hier und da noch einige Dinge verbessert werden. Wieso der Gesetzgeber z.B. nicht direkt alle Verbraucherverträge beim Abschluss am Telefon mit einbezogen hat, weiß natürlich keiner. Dies und einige andere Sachen müssten noch dringen nachgebessert werden. Nur so können Verbraucher vor Firmen geschützt werden, die nicht fair mit ihren Kunden umgehen wollen.

Zur Ehrenrettung einiger Unternehmen muss man allerdings auch sagen, dass viele Unternehmen ihre Verbraucherverträge und weitere Dinge im Ablauf schon so abgeändert haben, dass diese auch schon vor den jeweiligen Fristen dem neuen Gesetz entsprechen.

0 0 votes
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments
Nach oben scrollen