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Unitymedia BGH Urteil zum Wifi Thema ist gefallen

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Nun ist das BGH zum Unitymedia Wifi Streit gefallen und die Kunden haben Rechtssicherheit. In diesem Urteil ging es darum, ob Unitymedia die Router seiner Kunden als Wifi-Hotspot nutzen dürfen. Weitere Informationen zu diesem Urteil, findest Du in diesem Artikel.

Doch erst Mal von Anfang an: Bei Unitymedia war es so, dass wenn man einen Router vom Anbietet genutzt hat, dieser auch gleichzeitig als Wifi Hotspot für andere Kunden genutzt werden konnte. Dies hatte den Vorteil, dass man als Kunde auch außerhalb der eigenen vier Wände das WLAN Hot Spot Netz nutzen konnte. Darunter dann auch die Router der anderen Unitymedia-Kunden.

Verbraucherzentrale zieht vor Gericht

Dagegen sind die Verbraucherzentralen vorgegangen und haben gegen Unitymedia vor Gericht geklagt. Dies endete aktuell vor dem Bundesgerichtshof. Dieser sollte sich nun mit der Frage beschäftigen, ob es in Ordnung ist das die Router der Kunden einfach so als Wifi Hotspot genutzt werden dürfen.

Der BGH hat nun aber die Revision der Verbraucherzentralen zurück gewiesen. Der BGH sieht beim Vorgehen keine aggressive Geschäftspraktik im Sinne  § 4a Abs. 1 UWG in diesem Fall. Denn der Kunde hat ja immer noch die Möglichkeit, die Einstellung so zu wählen, dass der genutzte Router nicht Teil des großen Wifi Hotspots wird.

Auch sieht der BGH kein Sicherheitsrisiko in diesem Vorgehen, denn zusätzlich zum privaten WLAN-Signal wurde für die Wifi-Hotspot Funktion ein eigenes Signal vom Router bereit gestellt. Auch die vom Kunden gebuchte Bandbreite wurde hierfür nicht herabgesetzt, so dass dem Kunden auch hierbei kein Nachteil entstanden ist.

Unitymedia Router darf weiter als Hotspot genutzt werden

Somit kann Unitymedia wie bisher die an die Kunden vergebenen Router auch weiter dazu nutzen, um somit das eigene Wifi-Hotspot Netz zu vergrößern. Dem Kunden bleibt immer noch die Möglichkeit entweder per Anruf beim Kundendienst oder online im Kundencenter auf der Homepage diese Funktion zu deaktivieren. Kunden die ihren eigenen Router benutzen, sind hiervon generell nicht betroffen, da auf diesen Geräten nicht die angepasste Router-Software läuft.

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