Der Rundfunkbeitrag sollte im letzten Jahr um 86 Cent erhöht werden. Dieser Erhöhung scheiterte allerdings an dem Veto von Sachsen-Anhalt. Damit ein Rundfunkbeitrag allerdings erhöht werden kann, müssen alle Bundesländer einstimmig dafür stimmen. Dies ist dann natürlich nicht geschehen, worauf ARD, ZDF und Deutschlandradio Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Dieser Beschwerde hat das Gericht nun stattgegeben.
Sachsen-Anhalt blockiert Erhöhung
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Erhöhung des Rundfunkbeitrag nicht von einem einzigen Bundesland blockiert werden kann. Die Blockade durch Sachen-Anhalt werteten die Richter in Karlsruhe als Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Aus diesem Grund erhöht sich der Rundfunkbeitrag monatlich auf 18,39 Euro rückwirkend zum 20. Juli 2021. Dies gilt so lange, bis eine neue staatsvertragliche Regelungen getroffen wird.
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar: Die Länder als Gesetzgeber müssen sicherstellen, dass die Sendeanstalten ihren Funktionsauftrag durch bedarfsgerechte Finanzierung können. In Zeiten von Fake News, Filter Blasen etc. würde die Bedeutung der beitragsfinanzierten öffentlich rechtlichen Rundfunks wachsen. Hier müsse also der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass auch die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Würde ein Bundesland dies allerdings blockieren, liegt hier schon am Ende eine Verletzung der Rundfunkfreiheit vor.
Kritik an Kostensummen
Auf der einen Seite steht nun die Meinung der Richter auf der anderen Seite natürlich auch die Kritik an dieser Erhöhung des Rundfunkbeitrag. Die Tatsache wie mit Geldern umgegangen wird, erntetet immer wieder an verschiedensten Stellen Kritik. Sind es zum Beispiel die Löhne der Intendanten, der Stopp der Zahlung für die Sanierung des Filmhauses in Köln für den WDR oder auch die Verwaltung die Unmengen an Summen verschlingt. Trotz dieser Kritik wird der Rundfunkbeitrag nun doch erhöht. Mal abwarten mit welchen weiteren Forderungen in den nächsten Jahren zu rechnen ist.