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CUII – Private Clearingstelle sperrt Webseiten – Anleitung zur Umgehung

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Einige Internetnutzer werden beim Aufruf bestimmter Webseiten gemerkt haben, dass diese nicht mehr erreichbar sind. Grund hierfür ist aber nicht ein Problem auf dem Server der Webseite sondern ein Verein mit der Abkürzung CUII. Diese Abkürzung steht für Clearingstelle Urheberrecht im Internet. Doch was ist genau dieser Verein? Die Bezeichnung Verein ist hier nicht negativ gemeint. Denn bei der CUII handelt es sich wirklich um einen beim Vereinsregister Berlin Charlottenburg eingetragenen Verein.

Private Netzsperren durch CUII

Die CUII bezeichnet sich selbst als unabhängige Clearingstelle. Sie wurde von mehreren Rechteinhabern sowie Internetprovidern gegründet. Zu den Mietglieder zählen unter anderem 1&1, Vodafone, Telekom, Telefonica und einige andere. Auch Rechteinhaber wie z.B. Sky oder DFL zählen zu den Mitgliedern (Mitgliederliste).

Ziel ist es, Webseiten im Internet zu sperren, die urheberrechtverletzenden Inhalt anbieten oder zu diesem verlinken. Dies geschieht, indem ein Antrag auf die Sperre beim Prüfungsausschuss der diesem Verein angehört eingereicht wird. Wir von diesem Ausschuss bestätigt, dass die betroffene Webseite Urheberrecht verletzt, wird diese gesperrt.

Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss

An sich ist gegen eine Netzsperre nichts einzuwenden. Doch in diesem Fall liegt das Problem eher darin, wer diese ausspricht und durchsetzt. Normalerweise sind Netzsperren möglich, dies hatte bereits der Bundesgerichtshof im Jahr 2012 bestätigt. Hierzu muss diese Netzsperre allerdings durch ein Gericht ausgesprochen werden. Doch genau dies passiert bei der CUII nicht. Hier haben sich private Unternehmen zusammengeschlossen und umgehen einfach den Weg über die Gerichte.

Natürlich ist der Weg über ein Gericht oft langwierig. Da funktioniert so eine selbst verwaltete Clearingstelle natürlich deutlich schneller und einfacher. Das Problem dabei ist aber allerdings, dass dies nur der Anfang von einem “beschnittenen” Internet werden kann. Ein Internet in dem private Firmen entscheiden welches Webseite noch erreichbar ist oder nicht erinnert schnell an das stark beschnittene Internet in China.

Bundesnetzagentur mit von der Partie

Eine zweifelhafte Rolle in diesem Konstrukt nimmt auch die Bundesnetzagentur ein. Diese prüft ob der Fall der vom Ausschuss weitergeleitet wird, der Netzneutralitätsverordnung entspricht. Erhält der Verein grünes Licht, wird die entsprechende Webseite von allen Mitgliedern gesperrt.

Die Sperrung der Webseite geschieht hierbei über eine so genannte DNS Sperre. Jeder Internetprovider betreibt eigene DNS Server. Diese Server dienen dazu eine Webseiten URL (www.google.de) in die entsprechende IP-Adresse des Servers zu ändern, auf dem die Webseite liegt. Diese DNS Server sind meist automatisch auf die DNS Server der Provider eingestellt. Ist hier also die Sperre für eine entsprechende Webseite eingerichtet, wird man auf eine Hinweis Seite der CUII umgeleitet und kann die alte Seite nicht mehr aufrufen.

Anleitung zum Umgehen der DNS-Sperre der CUII

Da es sich hierbei um eine DNS Sperre handelt, kann man diese relativ leicht umgehen. Hierzu muss man in seinem Internet Router einfach die IP-Adresse der DNS Server ändern. Am einfachsten und schnellsten, geht dies mit den DNS Servern von Google. Da es viele verschieden Router Modelle gibt, erklären wir hier den Vorgang anhand einer AVM Fritz Box. Diese Modelle sind bei vielen Kunden in Nutzung. Sollte man einen anderen Router nutzen, hier einfach in den Einstellungen nach Einträgen wie DNS-Server oder ähnlich suchen. Die Fritz Box kann man wie folgt einstellen.

  • Fritz Box Oberfläche mit fritz.box im Browser aufrufen
  • Menüpunkt Internet aufrufen
  • Untermenü Zugangsart aufrufen
  • Reiter DNS-Server aufrufen
  • Im Bereich DNSv4-Server den Punkt Andere DNSv4-Server verwenden auswählen
  • Im ersten Feld 8.8.8.8 und im zweiten Feld 8.8.4.4 eingeben
  • Im Bereich DNSv6-Server den Punkt Andere DNSv6-Server verwenden auswählen
  • Im ersten Feld 2001:4860:4860::8888 und im zweiten Feld 2001:4860:4860::8844 eingeben
  • Einstellungen mit Übernehmen speichern

Die DNS-Abfragen laufen dann ab sofort über die DNS Server von Google (Google DNS). Vorteil hierbei ist sogar, dass nicht nur die DNS Sperre der CUII somit entfällt, sondern oft auch die Anfragen der DNS Server schneller funktioniert als über die DNS Server des eigenen Internet Providers.

Viele die nun über diese neue Clearingstelle gehört oder gelesen haben sind natürlich empört. Jeder kann sich natürlich selbst ein Urteil hierrüber bilden. Doch im Großen und Ganzen ist diese Entwicklung schlecht für eine freies und offenes Internet. Hiermit wollen wir natürlich nicht Webseiten die gegen Urheberrecht verstoßen in ein besseres Licht rücken, sondern es geht darum das Netzsperren immer noch durch ein Gericht verhängt werden sollte und nicht durch Firmen aus der Privatwirtschaft.

Auch der bekannte Anwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger und Solmecke aus Köln hat sich auf seinem YouTube Kanal auch mit diesem Thema befasst. Wie Herr Solmecke zu diesem Thema steht, kannst Du im nachfolgenden Video erfahren. Weitere Informationen zur CUII auf der Webseite des Vereins.

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