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Massenhafte Verbreitung von „Kettenbriefen“ mit Todesdrohung über #WhatsApp per Voice-Nachricht

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Die Polizei Niedersachsen und das Landeskriminalamt geben folgende Informationen raus:

Kettenbriefe, die großes Unheil verkünden, wenn die Kette durch die Nichtweiterverbreitung unterbrochen wird, gibt es schon seit vielen Jahren. Ebenso wird großer
Reichtum und Gesundheit versprochen, wenn der Brief innerhalb kurzer Zeit an einen
gewissen Personen- und Freundeskreis verteilt wird. Das Internet, insbesondere der
Email-Verkehr, aber auch soziale Netzwerke, helfen den Erschaffern dieser Briefe, diese
in Massen zu verteilen. So kursieren Kettenbriefe auch über Jahre hinweg noch im
Internet und tauchen hier und da wieder auf.
Der Messengerdienst „WhatsApp“, der auf zahlreichen Smartphones bereits die SMS Funktionen abgelöst hat, bietet seit wenigen Wochen neben der Versendung von Text-,
Video und Bildnachrichten nun auch Audio-Nachrichten an. Hier können AudioBotschaften an die Empfänger im Adressbuch übermittelt werden.
Aktuell wird eine Drohung als Audio-Nachricht verschickt, die von Erwachsenen als Spaß
erkannt wird. Viele Kinder und Jugendliche jedoch können diese Nachricht nicht immer als
Scherz und Kettenbrief einordnen und fühlen sich durch die Nachricht tatsächlich
bedroht und sind verängstigt.
Dieser Kettenbrief in Audioform, gesprochen von einer Computerstimme, besagt, dass die
Nachricht durch den Empfänger in kurzer Zeit an mindestens 20 Empfänger weitergeleitet
werden muss. Geschieht dies nicht, so werden angeblich der Empfänger, aber auch die
Mutter des Empfängers zeitnah getötet.
Die Herkunft dieser Sprachnachricht ist derzeit noch unklar. Aus vielen Bereichen wurde
der Polizei berichtet, dass diese Nachricht bereits an Schulen im Umlauf ist und mehrere
Schüler sich verängstigt an die Eltern und Lehrer gewandt haben.
Die Polizei Niedersachsen empfiehlt:
• Besprechen Sie mit den Kindern dieses Phänomen!
• Empfehlen Sie den Kindern, die Nachricht zu löschen und nicht weiter zu
verbreiten!
Hinweis: Eine Strafanzeigenerstattung ist nicht erforderlich!

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