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Chatkontrolle zurück: EU-Parlament reaktiviert Scans

Kurz vor der Sommerpause hat das EU-Parlament die sogenannte Chatkontrolle 1.0 wieder in Kraft gesetzt – obwohl die Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten dagegen war. Möglich wurde das durch einen umstrittenen Verfahrenstrick. Was das für Dienste wie Gmail, WhatsApp und Co. bedeutet und wie es jetzt weitergeht, erfährst Du hier.

Was ist am 9. Juli 2026 passiert?

Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause hat das Europäische Parlament in Straßburg über die Verlängerung der Chatkontrolle 1.0 abgestimmt. Das Ergebnis war denkbar knapp: 314 Abgeordnete stimmten dafür, die Regelung komplett zu kippen, nur 276 wollten sie verlängern, 17 enthielten sich. Trotzdem gilt die Chatkontrolle jetzt als beschlossen – bis April 2028.

Der Grund liegt im Verfahren selbst. Weil sich der Gesetzentwurf bereits in der zweiten Lesung befand, hätte es für eine Ablehnung eine absolute Mehrheit von 361 Stimmen gebraucht. Die kam nicht zustande, obwohl die relative Mehrheit klar gegen die Verlängerung war. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte das Eilverfahren kurz zuvor mit Unterstützung des Ministerrats und der EVP-Fraktion auf die Tagesordnung gesetzt – an einem Tag, an dem viele Abgeordnete wegen der bevorstehenden Ferien bereits abgereist waren. Bereits am Dienstag zuvor hatte das Parlament mit 331 zu 304 Stimmen bei elf Enthaltungen dem Dringlichkeitsverfahren zugestimmt, das die Abstimmung am Donnerstag überhaupt erst ermöglichte.

Wie kam es überhaupt zur Chatkontrolle 1.0?

Um die aktuelle Debatte einzuordnen, lohnt ein Blick zurück: Seit Ende 2020 fallen internetbasierte Kommunikationsdienste wie Messenger, Webmail und VoIP-Telefonie unter die strengen Vorgaben der europäischen ePrivacy-Richtlinie. Diese schützt eigentlich die Vertraulichkeit der Kommunikation und verbietet das unbefugte Auswerten von Inhalten. Damit Anbieter wie Google oder Meta trotzdem freiwillig nach Missbrauchsmaterial suchen durften, schuf die EU 2021 eine befristete Ausnahmeregelung – eben jene Chatkontrolle 1.0. Diese Interims-Verordnung lief im April dieses Jahres eigentlich aus, weil sich Rat und Parlament nach harten Verhandlungen nicht auf eine Verlängerung einigen konnten. Genau diesen als erledigt geglaubten Text hat der Ministerrat nun über ein Eilverfahren zurück auf die Tagesordnung gebracht.

Was bedeutet Chatkontrolle 1.0 konkret?

Bei der jetzt verlängerten Regelung handelt es sich um eine freiwillige Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie. Anbieter von Messenger-, E-Mail- und Cloud-Diensten dürfen unverschlüsselte private Nachrichten weiterhin automatisiert nach bekanntem Missbrauchsmaterial durchsuchen. Genutzt wird das bislang vor allem von US-Diensten wie Gmail, Meta Messenger, Snapchat oder Microsoft. Technisch läuft das meist über einen Hash-Abgleich: Bereits bekannte, in Datenbanken erfasste Missbrauchsdateien hinterlassen einen digitalen Fingerabdruck, der mit hochgeladenen oder versendeten Dateien verglichen wird. Nach bislang unbekanntem Material wird dagegen nicht systematisch gefahndet.

Ende-zu-Ende-verschlüsselte Chats sind laut Beschluss ausgenommen, ein verpflichtendes Client-Side-Scanning – also das Durchsuchen von Inhalten direkt auf dem Gerät vor der Verschlüsselung – wurde in den Änderungsanträgen ebenfalls abgelehnt. Kritiker halten diese Ausnahme allerdings für wenig belastbar, solange Anbieter weiterhin selbst entscheiden können, was und wie sie scannen, und solange die Chatkontrolle 2.0 im Hintergrund weiterverhandelt wird.

Wer seine Chats grundsätzlich vor automatisiertem Scanning schützen möchte, kommt daher kaum an einer durchgängigen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorbei, wie sie mittlerweile auch bei WhatsApp Standard ist.

Wer hat wie abgestimmt?

Interessant ist auch der Blick auf die Fraktionen. Die Unterstützung für die Verlängerung kam vor allem aus der EVP, aber längst nicht nur von dort: Von den Sozialdemokraten (S&D) stimmte gut die Hälfte dafür, bei den Liberalen (Renew) war es rund ein Drittel. Auch Teile der Konservativen (EKR) sowie der Patrioten für Europa – wo unter anderem PiS und Fidesz mitzogen – trugen das Ergebnis mit, obwohl diese Fraktion selbst gespalten abstimmte. Geschlossen dagegen votierten die Grünen, die Linke, die Europäischen Souveränisten und die fraktionslosen Abgeordneten. Die politische Verantwortung für Verfahren und Ergebnis liegt damit vor allem bei der EVP rund um Parlamentspräsidentin Metsola, mit erheblicher Unterstützung aus S&D und Renew.

Scharfe Kritik an Metsola und der EVP

Die Reaktion aus Zivilgesellschaft und Opposition fiel entsprechend heftig aus. Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt sprach von einem „schwarzen Tag für Demokratie, Bürgerrechte und Kinderschutz“. Der fraktionslose Abgeordnete Martin Sonneborn bezeichnete das Vorgehen als „illegalen Geschäftsordnungstrick“. Auch der Chaos Computer Club und die Digitale Gesellschaft kritisierten das Verfahren scharf – ihnen zufolge wurde die klare inhaltliche Position des Parlaments durch einen taktischen Kniff kurz vor der Sommerpause ausgehebelt. Der Internetaktivist und ehemalige EU-Abgeordnete Patrick Breyer nannte es eine Farce, dass die Chatkontrolle gegen den erklärten Willen der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten komme.

Berichterstatterin Birgit Sippel (SPD) verweigerte dem Vorgehen ihre Unterstützung und sprach von einem unlauteren Manöver der EU-Länder. Ein Teil ihrer eigenen Fraktion knickte im Vorfeld jedoch ein und signalisierte Zustimmung zum Eilverfahren, was den Befürwortern am Ende die nötige Mehrheit sicherte. Piraten-Abgeordnete Markéta Gregorová warf der EVP vor, gegen die eigenen Geschäftsordnungsregeln zu verstoßen; Metsola selbst verteidigte ihr Vorgehen mit dem Hinweis, sie halte sich an alle geltenden Regeln.

Wie belastbar ist die Chatkontrolle überhaupt?

Pikant: Der eigene Evaluationsbericht der EU-Kommission stellt der bisherigen Praxis kein gutes Zeugnis aus. Nur ein winziger Bruchteil der EU-weit gescannten Nachrichten – rund 0,00000077 Prozent – enthielt tatsächlich illegales Material. Gleichzeitig ist die Fehleranfälligkeit der eingesetzten Filtertechnologien erheblich: Je nach Quelle und Zeitraum ist von Falsch-Positiv-Raten zwischen 20 und annähernd 50 Prozent die Rede. In der Praxis bedeutet das, dass Ermittlungsbehörden mit einer Flut irrelevanter Meldungen belastet werden, während unschuldige Nutzer:innen unter Generalverdacht geraten können. Einen klaren Nachweis, dass die automatisierten Scans tatsächlich zu mehr Verurteilungen oder geretteten Kindern führen, konnte die Kommission trotz jahrelanger Anwendung nicht liefern.

Befürworter der Verlängerung argumentieren dagegen, dass ohne eine Rechtsgrundlage die freiwilligen Meldungen von Meta, Google und Co. komplett wegfallen würden – und damit auch der überwiegende Teil der aktuell entdeckten Missbrauchsfälle. Vier EU-Kommissare hatten die Abgeordneten kurz vor der Abstimmung in einem Brief eindringlich vor genau dieser Regelungslücke gewarnt.

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzestext geht nun zurück an den Rat, der ihn innerhalb von drei Monaten unverändert annehmen muss. Scheitert das, wird ein Vermittlungsausschuss angerufen, in dem sich Rat und Parlament auf einen endgültigen Text einigen müssten. Parallel laufen die eigentlich wichtigeren Verhandlungen zur dauerhaften Chatkontrolle 2.0 weiter, die eine verpflichtende Rechtsgrundlage für alle Anbieter schaffen soll – unabhängig davon, ob diese freiwillig mitmachen wollen oder nicht. Die Pflicht zum Client-Side-Scanning ist aus dem aktuellen Entwurf zwar gestrichen, das Parlament pocht bislang aber weiterhin auf gezielte, richterlich angeordnete Maßnahmen statt anlassloser Massenüberwachung. Die Reaktivierung der Chatkontrolle 1.0 wirft nun aber einen Schatten auf diese Verhandlungen, da sie zeigt, wie leicht sich Mehrheiten im Parlament durch Verfahrenstricks umgehen lassen.

Was kannst Du als Nutzer:in tun?

Für Dich im Alltag ändert sich durch die Reaktivierung zunächst wenig – Anbieter wie Google und Meta durften ohnehin schon länger freiwillig scannen, das ist nicht neu. Wer seine Privatsphäre auf dem Smartphone unabhängig von der politischen Entwicklung stärken will, sollte grundsätzlich auf konsequent Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messenger setzen, Cloud-Backups verschlüsselt anlegen und Berechtigungen einzelner Apps regelmäßig überprüfen. In unserem großen Android-Privacy-Guide findest Du dazu konkrete Schritte, die unabhängig davon funktionieren, wie sich die Chatkontrolle 2.0 am Ende entwickelt.

Mehr Details zum Ablauf der Abstimmung und den Hintergründen des Verfahrens findest Du bei heise online und netzpolitik.org.

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