WLAN für alle : Die Regierung schafft die Störerhaftung ab

WLANEndlich ist es so weit! Die Bundesregierung möchte nun endlich den Weg frei machen für freien WLAN in Deutschland ohne Stöhrerhaftung. Weitere Informationen zu diesem Thema erhälst Du in diesem Artikel.

Auch wenn es letztendlich länger gedauert hat, konnte sich die Bundesregierung nun endlich auf die Abschaffung der Störerhaftung einigen. Es ist bis jetzt so, dass private Anschlüsse sowie Anbieter die Ihr WiFi Signal nur nebenberuflich frei zugänglich gemacht haben (wie z.B. Cafés etc.) auch für illegale Nutzung Ihres WLAN Netzwerkes belangt werden konnten. Wenn darüber also illegale Filme oder Kinderpornografie heruntergeladen wurde, konnte der Anschlussinhaber dafür zur bestraft werden.

Bisherige Verfahren nicht umsetzbar

Die einzige Möglichkeit hierbei sich einigermaßen abzusichern war, dass man entweder Vorschaltseiten verwendete wo der Gast bzw. Nutzer seine Daten eingeben musste oder man musste jeden ein- und ausgehenden Datenverkehr mitschneiden. Für private Personen oder kleine Betriebe war das meist nicht möglich. Zwar gab es bisher die Möglichkeit den Internetzugang über eine bestimmte Firma bereit stellen zu lassen, die das Providerprivileg besaß, doch diese Firmen ließen sich diesen Service natürlich auch gut und gern bezahlen.

Streitpunkte im Gesetzesentwurf

Der Entwurf zu dem neuen Gesetz gab es nun schon längere Zeit, doch in der alten Form kam er in der Wirtschaft und vielen anderen Bereichen nicht besonders gut an. Vor kurzem veröffentlichte der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Gutachten, was die ganze Sache wieder in ein positives Licht rückte. Wahrscheinlich war dies auch der Grund dafür, dass die Regierung nun unter Druck geraten ist um hier schnell eine Lösung zu finden. Denn der aktuelle Zustand war im Vergleich mit anderen Ländern kein gutes Signal für Deutschland und die Schnelligkeit in der digitalen Welt.

Störerhaftung wird abgeschafft

Wie heute bekannt gegeben wurde, konnte man sich nun doch untereinander einigen und kommt zu dem Schluss, dass die Störerhaftung fallen gelassen wird. Das Gesetz soll noch dieses Jahr umgesetzt werden. Den aktuellen Gesetzesentwurf findet man unter folgendem Link. Also auch private Anschlüsse sowie Anbieter wie Cafés etc. können also ab sofort nicht mehr für illegale Aktivitäten haftbar gemacht werden. Allerdings kann man durch richterliche Anordnung dazu gezwungen werden, einen Nutzer zu sperren, wenn diese nachweislich illegale Aktionen durchgeführt hat. Mit dieser Regelung erfüllt man nun auch eine EU-Richtlinie.

Positive Effekte für den Endkunden

Positiver Nebeneffekt für alle Endkunden ist, dass es wohl nach in Kraft treten des Gesetzes nicht lange dauern wird und die Anzahl der freien Hotspots – vor allen in großen Städten – schnell ansteigen wird. Ein weiterer Effekt hieraus könnte sein, dass durch ein größeres Angebot von freiem WLAN auch die Gebühren für mobiles Internet fallen könnten. Es bleibt also abzuwarten, welche Entwicklung das Gesetz noch hervorbringen wird.

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