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WhatsApp – Gericht macht Kontakte Funktion in Deutschland abmahnfähig

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Viele Nutzer kennen und nutzen den Messenger WhatsApp. Doch laut einem deutschen Gericht ist die Nutzung der App so wie sie aktuell nur genutzt werden kann in Deutschland illegal und man könnte sogar abgemahnt werden. Weitere Informationen erhälst Du in diesem Artikel.

Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in einem Urteil nun die Kontakte Funktion des WhatsApp Messenger Dienstes in Deutschland für illegal erklärt. Wenn man den Messenger auf sein Smartphone installiert, scannt dieser automatisch das gesamte auf dem Smartphone befindliche Telefonbuch, lädt diese an die WhatsApp Server hoch, um zu schauen, welche der eigenen Kontakte im Telefonbuch auch bei dem Messenger Dienst angemeldet sind. Dieser werden dann sofort in der Kontakt Liste in der App angezeigt und man kann mit diesen Kontakten direkt schreiben.

Problem bei der ganzen Sache ist, dass nicht nur die Nutzer der gleichen App an die Server hoch geladen werden, sondern auch Nutzer die diese App gar nicht nutzen. In beiden Fällen also ohne deren Einwilligung. Laut dem Gericht verstößt diese Tatsache gegen die informationelle Selbstbestimmung. Rein Theoretisch müsste man von jedem Kontakt in seinem Telefonbuch eine schriftliche Einverständniserklärung erhalten, um in Zweifelsfall einen Nachweis darüber zu haben, dass man die Daten weitergeben dürfte.

Es wäre sogar möglich, dass man deswegen von anderen Nutzern aus dem Telefonbuch abgemahnt werden könnte und sogar zu Schadenersatz verdonnert werden würde. Doch in der Realität würde wahrscheinlich keiner seine Freunde, Kollegen oder Familienmitglieder abmahnen, weil man in deren Telefonbuch auf dem Smartphone gespeichert ist. Natürlich wäre man im Gegenzuck natürlich auch davor nicht befreit, dass andere Nutzer einen selber abmahnen könnten.

Aber wie kann man sich vor einer Abmahnung schützen?

Man kann folgende Möglichkeiten nutzen:

  • von jedem Kontakt eine Einverständniserklärung schriftlich einholen (sehr zeitaufwendig)
  • Whatsapp Konto löschen (Account komplett löschen, nicht nur einfach die App deinstallieren)

Beide Wege sind also nicht zielführend. Man sollte also einfach erstmal abwarten, wie sich die Gesetzeslage weiter entwickelt, was die Datenweitergabe bei WhatsApp/Facebook betrifft. Im Übrigen ging es bei der Gerichtsverhandlung bei der dieses Urteil gefällt wurde, nicht vorranging um WhatsApp sondern um einen Sorgerechtsstreit.

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