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Darf man WhatsApp bald erst ab 16 Jahren nutzen?

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Kann es passieren, dass WhatsApp das Nutzungsalter für den Messenger Dienst bald auf 16 Jahre anhebt? Wieso das passieren kann, verraten wir Dir in diesem Artikel.

Millionen von Menschen weltweit nutzen den WhatsApp Messenger Dienst auf ihrem Smartphone und er gehört somit zu den beliebtesten Apps die fast jeder auf seinem Gerät installiert hat. Doch nun könnte es passieren, dass man die WhatsApp App erst ab einem Alter von 16 Jahren nutzen darf. Denn Schuld daran ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die als Grund hierfür verantwortlich ist.

Bisher war das Alter zur Nutzung des WA-Messengers auf 13 Jahre festgelegt. Viele waren aber auch der Meinung, dass dieses Alter zu niedrig angesetzt ist um den Dienst zu nutzen. Denn wie schon Gerichtsurteile entschieden soll der Messenger Dienst eine Gefahr für die Entwicklung und die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren darstellen. Die einen denken so, die anderen wieder anders.

Laut einer Meldung der gut unterrichteten Webseite WABetainfo wurden nun in neuen Nutzungsbedingungen die Zeilen gefunden, die eine Nutzung von WhatsApp erst ab 16 Jahren zulassen sollen. Eine Bestätigung gibt es hier von offizieller Seite leider noch nicht. Laut den Infos sollen die neuen Nutzungsbedingung ab dem 25. Mai 2018 in Kraft treten. Warum man nun den Nachrichten Dienst erst ab 16 Jahren nutzen dürfen soll, lässt sie am wahrscheinlichsten mit der DSGVO erklären. Denn diese regelt die Nutzung von Daten von Minderjährigen in der EU neu.

Im Artikel 8 der DSGVO steht demnach: “„Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird.“ Die EU-Mitgliedstaaten können die Altersgrenze jedoch auf 13 Jahre herabsenken.

Es bleibt also abzuwarten wann und wo man den WhatsApp-Dienst erst ab 16 Jahren nutzen darf. Zumal auch die Überprüfung des Alters des Nutzers sehr schwierig sein dürfte. Hier ist die Frage, wie man hier technisch verfahren möchte um das tatsächliche Alter des Nutzer herauszufinden. Denn bestimmte Daten wie ein Geburtsdatum kann man ja auch einfach falsch eingeben.

Es bleibt also spannen, in welchen Bereichen die europäische DSGVO noch zu Änderungen führen wird.

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WhatsApp erhöht das Nutzungsalter auf mindestens 16 Jahre
5 Jahre zuvor

[…] in einem vorherigen Artikel bereits erwähnt, ist die Datenschutzgrundverordnung bei vielen Firmen und Nutzern ein sehr akutes […]

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