Schufa Schattendatenbank: noyb mahnt ab – Sammelklage droht
Was steckt hinter der Schufa-Schattendatenbank?
Die Schufa kennt dich wahrscheinlich besser als du denkst – und das im wortwörtlichen Sinne. Mitte Juli 2026 haben Recherchen von NDR und Süddeutscher Zeitung aufgedeckt, dass Deutschlands bekannteste Wirtschaftsauskunftei nicht nur die Daten speichert, die du kennen würdest, wenn du eine Selbstauskunft anforderst. Im Hintergrund existiert offenbar eine sogenannte Schattendatenbank mit historischen Informationen, die eigentlich längst gelöscht sein müssten. Dazu zählen alte Pfändungen, abgeschlossene Privatinsolvenzen, beglichene Schulden und frühere Kreditkartendaten – Dinge also, die für deine aktuelle Bonität keine Rolle mehr spielen sollten.
Bemerkenswert dabei: Die Schufa streitet die Existenz dieser Daten gar nicht ab. Sie argumentiert lediglich, dass sie diese historischen Daten nicht für die Berechnung deines aktuellen Scores verwendet, sondern nur für interne „Testzwecke“ – und sie stellt sie auch Banken und Partnern zur Verfügung, damit diese vergangene Zahlungsverhalten von Kunden analysieren können. Ob das wirklich „nur“ zu Testzwecken passiert, darf jeder selbst einschätzen.
Pikant: Im März 2026 hatte die Schufa noch ihren neuen Score mit zwölf offengelegten Kriterien eingeführt und dabei groß eine „Transparenzoffensive“ ausgerufen. Dass im Hintergrund parallel eine Schattendatenbank mit Millionen veralteter Einträge läuft, passt so gar nicht ins Bild dieser Selbstdarstellung. Hier findest du übrigens alle Details zum neuen Schufa-Score 2026 und seinen 12 Kriterien.
69 Millionen Menschen potenziell betroffen
Die Dimension des Problems ist gewaltig. Laut eigenen Angaben hat die Schufa Daten zu mehr als 69 Millionen Menschen in Deutschland gespeichert. Damit ist der Kreis der potenziell Betroffenen fast die gesamte erwachsene Bevölkerung des Landes. Denn wer je einen Handyvertrag abgeschlossen, ein Bankkonto eröffnet oder eine Wohnung gemietet hat, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schufa-Akte.
Das Kernproblem aus Sicht von Datenschützern: Die DSGVO schreibt klare Speicherfristen vor. Sind diese abgelaufen, müssen personenbezogene Daten gelöscht werden – nicht nur ausgeblendet. Genau das scheint die Schufa aber getan zu haben: Daten aus dem aktiven Datenbestand entfernt, sie aber weiterhin in einem separaten Bereich gespeichert und verarbeitet. Aus den Augen, aus dem Sinn – nur eben nicht wirklich weg.
Noch kritischer wird es, wenn du eine offizielle Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO stellst. Dieses Recht garantiert dir, vollständige Auskunft über alle zu deiner Person gespeicherten Daten zu erhalten. Die Schufa hat offenbar in keinem einzigen Fall die historischen Daten aus der Schattendatenbank in die Auskunft aufgenommen. Jährlich gehen rund 1,6 Millionen solcher Anfragen bei der Auskunftei ein – und alle wurden damit unvollständig beantwortet.
noyb mahnt ab und bereitet Klage vor
Die europäische Datenschutzorganisation noyb (None of Your Business), bekannt durch ihren Gründer Max Schrems und zahlreiche erfolgreiche Datenschutzklagen gegen Tech-Konzerne, hat am 26. August 2026 eine formelle Abmahnung an die Schufa geschickt. Darin fordert noyb die Auskunftei auf drei Ebenen zum Handeln auf:
- Personenbezogene Daten dürfen nicht über die gesetzlich festgelegten Speicherfristen hinaus aufbewahrt werden.
- Bei Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO müssen auch historische Daten vollständig offengelegt werden.
- Die Schufa muss ihre Angaben zur Datenverarbeitung transparenter gestalten.
Sollte die Schufa diesen Forderungen nicht nachkommen – wovon noyb derzeit ausgeht – will die Organisation eine Unterlassungsklage einreichen. Das wäre der erste gerichtliche Schritt, um die fragliche Praxis zu unterbinden.
Der Datenschutzjurist von noyb, Martin Baumann, bezeichnet die Schattendatenbank der Schufa als „Musterfall für eine rechtswidrige Datenverarbeitung“. Max Schrems selbst kritisiert dabei auch die staatlichen Datenschutzbehörden: Die hessische Datenschutzbehörde sei bereits seit Frühjahr 2025 über die Existenz der Schattendatenbank informiert gewesen, habe aber bis heute keine Maßnahmen ergriffen – ein deutlicher Seitenhieb auf das Versagen staatlicher Aufsicht.
Mögliche Sammelklage: So kannst du mitmachen
Über die Unterlassungsklage hinaus bereitet noyb einen zweiten, weitreichenderen Schritt vor: eine Sammelklage auf Schadensersatz. Diese würde alle Personen betreffen, deren Daten in der Schattendatenbank gespeichert sind oder waren und die in den letzten Jahren eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO bei der Schufa beantragt haben – und damit eine unvollständige Antwort erhalten haben.
Für jeden Betroffenen könnte ein immaterieller Schaden von bis zu 500 Euro geltend gemacht werden. Hochgerechnet auf die rund 1,6 Millionen jährlichen Auskunftsanfragen ergibt sich daraus ein potenzielles Schadensersatzvolumen in Milliardenhöhe – falls die Klage Erfolg hat.
Wer Interesse an der Sammelklage hat, kann sich auf der Seite von noyb in eine Interessentenliste eintragen. Das ist noch keine formelle Klagebeteiligung, sondern zunächst eine Bekundung des Interesses für den Fall, dass das Verfahren voranschreitet. Die eigentliche Sammelklage befindet sich aktuell noch in der Vorbereitungsphase.
Übrigens: Sammelklagen gegen große Konzerne sind kein neues Phänomen. Ähnliche Verfahren hat es zuletzt auch gegen andere Anbieter gegeben – etwa die Sammelklage gegen Amazon Prime, an der sich ebenfalls Hunderttausende Verbraucher beteiligen konnten.
Die Argumentation der Schufa – und was Gerichte dazu sagen könnten
Die Schufa verteidigt ihr Vorgehen mit einem Argument, das noyb als absurd bezeichnet: Die historischen Daten seien für die Betroffenen nicht relevant, weil sie nicht mehr in den aktuellen Score einfließen. Daher müsse man sie auch nicht herausgeben. Gleichzeitig nutzt die Schufa genau diese Daten – zu „Testzwecken“ – und stellt sie Partnerunternehmen wie Banken zur Verfügung.
Diese Argumentation widerspricht nach Einschätzung von noyb eindeutigen EuGH-Urteilen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass Datenkopien, die auf Grundlage des Auskunftsrechts herausgegeben werden, vollständig und originalgetreu sein müssen. Ein selektives Herausfiltern von Daten mit der Begründung, sie seien für die betroffene Person „ohnehin irrelevant“, ist nach dieser Rechtsprechung nicht zulässig.
Neben noyb haben sich auch andere Organisationen eingeschaltet. AlgorithmWatch hat eine Petition gestartet, die die sofortige Löschung der Schattendatenbank fordert, und bietet Betroffenen Unterstützung beim Stellen von Auskunftsersuchen an. Die NGO Campact fordert zudem bei Nachweis der Rechtswidrigkeit die Verhängung des höchstmöglichen Bußgeldes von 20 Millionen Euro.
Was du jetzt tun kannst
Auch wenn das Verfahren noch am Anfang steht, gibt es konkrete Schritte, die du als Betroffener unternehmen kannst:
- Selbstauskunft beantragen: Du hast das Recht, kostenlos einmal pro Jahr eine vollständige Datenübersicht bei der Schufa anzufordern. Auch wenn die historischen Daten bislang nicht enthalten sind – das Ersuchen schafft eine rechtliche Grundlage für mögliche spätere Ansprüche.
- Interessentenliste eintragen: Wer die Sammelklage unterstützen möchte, kann sich bei noyb registrieren.
- Auf dem Laufenden bleiben: Das Verfahren wird sich über Monate, möglicherweise Jahre hinziehen. noyb informiert registrierte Interessenten über neue Entwicklungen.
Auch wenn die Schufa ein mächtiger und tief im deutschen Finanzsystem verwurzelter Akteur ist: Das Recht auf Datenschutz und das Recht auf vollständige Auskunft über die eigenen gespeicherten Daten sind keine Verhandlungsmasse. Ob die Gerichte das so sehen, werden die kommenden Monate zeigen. Vergleichbare Klagen – wie die Rundfunkbeitrag-Musterklage, die ebenfalls weitreichende rechtliche Fragen aufgeworfen hat – zeigen, dass hartnäckige Kläger durchaus Erfolg haben können.
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