Wer ab August 2021 einen Personalausweis beantragen wird, dem wird eine Neuerung auffallen. Denn ab dann muss man die Fingerabdrücke auf dem Personalausweis speichern lassen. Vorher konnte man hier noch selbst wählen ob man diese speichern möchte oder nicht. Doch damit ist jetzt Schluss und jeder, der einen Ausweis besitzen muss, ist nun zur Abgabe der Fingerabdrücke verpflichtet. Diese werden allerdings nur bis zur Erstellung gespeichert. Ist der Ausweis ausgehändigt, werden die Daten bei der Behörde sowie bei der Bundesdruckerei – die die Ausweise erstellt – sofort wieder gelöscht.
Änderungen beim Personalausweis
Aber auch das Aussehen hat sich ein wenig verändert. Am ehesten sieht man das an dem EU-Logo das jetzt oben links in der Ecke platziert ist. Aber bevor jetzt alle direkt einen Termin für einen neuen Personalausweis buchen wollen sei gesagt, dass natürlich alle alten Ausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum behalten. Die Fingerabdrücke sollen dazu dienen, dass Behörden in der EU prüfen können, ob der vorliegende Ausweis auch zur richtigen Person gehört. Es sollen auch weitere Sicherheitsstandards in dem neuen Ausweisdokument eingebracht worden sein.
Die Preise für den Personalausweis liegen bei 22,80 € für Personen unter 24 Jahren und 37 € wenn man älter ist. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Fingerabdrücke in ihrem Ausweis speichern lassen.
Naja ob das so gut ist, dass man nun gezwungen wird seine Fingerabdrücke zu hinterlassen?! Wer weiß was man damit noch alles anstellen kann!