Wichtiger Hinweis für alle Familien, die auf Grundsicherung SGB II angewiesen sind: Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales hat die Jobcenter angewiesen, die Kostenübernahme für digitale Geräte zu gewährleisten. Ist man also auf Grundsicherung angewiesen und es leben schulpflichtige Kinder im Haushalt, so kann man die Kosten für die Ausstattung mit digitalen Geräten geltend machen, die für den Distanzunterricht der Kinder notwendig sind.
Dies gilt allerdings nur für Fälle, in denen die Schule keine Geräte zur Verfügung stellen kann. Ist man durch die Schule schon mit entsprechender Technik versorgt, kann man dieses Angebot natürlich nicht wahrnehmen. Im Regelfall werden ansonsten bis zu 350 € pro Kind für Laptop, Tablet & Zubehör übernommen. Der Zuschuss kann rückwirkend zum 01.01.2021 beim Jobcenter beantragt werden. Haushalte die schon für diesen Fall ein Darlehen erhalten haben, können dieses auch in einen Zuschuss umwandeln lassen.
Je nach Fall können ergänzende Ansprüche nach dem SGB II auch Kinder von Geringverdienern haben. Man sollte sich also am besten an das Jobcenter wenden und dort nachfragen, ob man Anspruch auf diesen Zuschuss hat. Normalerweise müssen solche Geräte mit Grundsicherung angeschafft werden, doch durch die Corona Pandemie und die entsprechend lange Zeit von Distanzunterricht, hat man nun diese Entscheidung getroffen.