Handy am Steuer wird jetzt deutlich teurer und Fahrverbote möglich

Handy

Viele Besitzer eines Handys bzw. eines Smartphones nutzen ihr Gerät trotz Verbot am Steuer eines Fahrzeugs. Doch dies kann ich Zukunft deutlich teurer werden. Auch Fahrverbote sind jetzt möglich. Weitere Informationen hierzu findest Du in diesem Artikel.

Mal eben die Emails checken, die Whatsapp Nachricht beantworten oder sogar einen Live Stream auf dem Smartphone anschauen? All das lenkt den Fahrer eines Fahrzeugs zu sehr von seiner eigentlichen Tätigkeit – dem sicheren lenken des Fahrzeugs ab. Doch dies kann nun bald deutlich teurer für die Sünder werden. Denn am heutigen Freitag tagt der Bundesrat unter anderem auch über eine Verschärfung Strafen für die Nutzung von Geräten als Fahrer in einem Fahrzeug. Hier werden aber auch die Fahrradfahrer zu gezählt, die während der Fahrt ihr Gerät nutzen wollen.

Aktuell ist es so, dass wenn der Fahrer eines Fahrzeugs ein Handy bzw. Smartphone während der Fahr nutzt und dabei erwischt wird mit 60 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen muss. Dieses Bußgeld soll nun auf 100 € erhöht werden, der Punkt in Flensburg bleibt allerdings hier noch weiter bestehen. Für Fahrradfahrer die während der Fahrt telefonieren, soll das Bußgeld von 25 € auf 55 € angehoben werden. Kommt es zu schweren Verstößen, so kann es aber noch teurer werden. Denn bei einer “Gefährdung” muss man mit 150 € Bußgeld rechnen, bei einer “Sachbeschädigung” sogar 200 €, beides mit einem Monat Fahrverbot sowie direkt zwei Punkten in Flensburg.

Neu ist auch, dass man jetzt nicht nur ein Handy bzw. Smartphone mit ins Gesetz aufnimmt, sondern genau heißt es: Wer ein elektronisches Gerät für die Kommunikation, Information oder Organisation nutzt, darf ist hierfür nicht in die Hand nehmen. Es wird nur ein kurzer Blick auf das Gerät gestattet, dessen Länge allerdings auf die Verkehrssituation, Sichtverhältnisse, Tempo etc. angepasst sein muss. Zu den Geräten die hier angesprochen sind gehören: Mobiltelefone, Berührungsbildschirme, Laptops, Tablets, Navigationsgeräte und Fernseher. Einen Anruf annehmen per Tastendruck oder Wischgeste ist weiterhin erlaubt.

Die Regel dass man nur das Gerät in die Hand nehmen darf wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist bleibt weiter bestehen. Hierbei sind allerdings keine Motoren mit Start/Stopp-Automatik gemeint. Wann das Gesetz genau in Kraft treten wird, kann man leider noch nicht genau abschätzen. Denn wenn es durch den Bundesrat heute beschlossen wird, geht die Gesetzesänderung erst ein Mal wieder zurück an das Verkehrsministerium. Danach muss der Bundespräsident noch unterzeichnen und erst durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt die Änderung in Kraft.

So oder so sollte man nicht nur wegen den wohl bald kommenden höheren Strafen am Steuer keine elektronischen Geräte (zumeist Handy oder Smartphone) aktiv nutzen. Denn für das Telefonieren gibt es schon seit einigen Jahren auch gute und günstige Nachrüst Freisprecheinrichtungen. Mittlerweile haben auch schon viele Mittelklasse Wagen eine eingebaute Bluetooth Freisprecheinrichtung. Denn keiner möchte gern so enden wie die Mädels im nachfolgenden (heftigen) Video. Solltet ihr euch also für eine Freisprecheinrichtung interessieren, schaut doch einfach mal bei unter nachfolgendem Link oder lasst euch im Fachhandel oder beim nächsten Autokauf beraten.

 

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