Erste Abmahnung wegen Popcorn Time werden von Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt

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Die ersten Abmahnungen wegen der Nutzung der Software „Popcorn Time“ wurden jetzt von der auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München an einige Nutzer versandt.

Die Software Popcorn Time und ähnliche Software nutzen das P2P-Protokoll (Peer-to-Peer) bei dem nicht nur die Filme runtergeladen sondern auch gleichzeitig hochgeladen werden, was in Deutschland verboten ist. Bei diesem Verfahren ist immer die IP-Adresse sichtbar, so dass diese schnell einem Anschluss-Inhaber zugeordnet werden kann.

Bis jetzt sind zwar „nur“ einige wenige Nutzer abgemahnt worden, doch dies kann sich schnell in eine Massenabmahnung umwandeln. Wir empfehlen also allen diese Software nicht zu nutzen, da die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, hier eine Abmahnung zu erhalten.

Hierzu finden Sie ein unten ein Video vom Kölner Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke.

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