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InterDigital klagt auch gegen VP9: Ist das 4K-Comeback bei Disney+ schon wieder in Gefahr?

Disney+ hat den Codec-Wechsel als clevere Notlösung genutzt, um 4K nach dem HEVC-Verbot zurückzubringen. Doch der US-Patentverwerter InterDigital macht auch dabei nicht halt – und hat nun auch wegen Disney+ VP9 Patent-Nutzung geklagt. Was das für dich als Abonnenten bedeutet, erfährst du hier.

Kurzer Rückblick: Wie es zum VP9-Wechsel kam

Der Streit zwischen Disney und InterDigital läuft schon länger als viele ahnen. Bereits im November 2025 urteilte das Landgericht München, dass Disney beim Streaming mit dynamischem HDR Patente von InterDigital verletzt. Das Ergebnis: Dolby Vision und HDR10+ verschwanden aus dem deutschen Disney+-Angebot, später zeitweise sogar HDR10. Ende Juli 2026 folgte dann der nächste Schlag – die Düsseldorfer Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) sprach InterDigital eine Verfügung gegen Disney wegen HEVC-Kodierung zu, die gleich 11 EU-Länder umfasste.

Disney reagierte schnell und wechselte auf den Codec VP9 – ein offener, lizenzfreier Videostandard, den auch Google für YouTube einsetzt. Das 4K-Bild kehrte bei Disney+ in Deutschland zurück, zunächst zumindest ohne HDR. Schon damals haben wir das im Artikel über den Patentstreit und den Technik-Rückzug bei Disney+ eingeordnet. Der Schachzug wirkte zunächst wie eine clevere Umgehung – doch InterDigital hat auch das nicht akzeptiert.

Disney+ VP9 Patent: InterDigital sieht auch hier eine Verletzung

InterDigital hat nun zwei neue Klageverfahren beim Einheitlichen Patentgericht eingereicht, die sich beide direkt gegen den VP9-Einsatz bei Disney+ richten. Die Logik dahinter: Auch VP9 nutze Techniken, die unter anderem von InterDigital-Ingenieuren mitentwickelt worden seien. Chief Legal Officer Josh Schmidt formulierte es im Firmenblog unmissverständlich: „Jede Nutzung von VP9 verletzt weiterhin unsere patentierte Innovation.“

Die erste Klage liegt bei der Lokalkammer Mannheim (Az. UPC_CFI_3044/2026) und stützt sich auf Patent EP 2 465 265. Dieses Patent ist interessant, weil dieselbe Kammer erst am 16. Juni 2026 in einem anderen Verfahren dessen Gültigkeit bestätigt hat – was das Verfahren für InterDigital deutlich vereinfacht. Die zweite Klage wurde bei der Lokalkammer Düsseldorf eingereicht (Az. UPC_CFI_3043/2026) und betrifft ein völlig anderes Patent: EP 2 605 473, das die sogenannte „Up Next“-Funktion schützt – also die automatische Wiedergabe der nächsten Folge am Ende einer Episode. Einen detaillierten Überblick über den gesamten Verfahrensstand beim UPC liefert Juve Patent.

Was steckt wirklich dahinter?

InterDigital ist ein klassischer Patentverwerter: Das Unternehmen entwickelt selbst keine Endprodukte, sondern hält Patente und lizenziert diese – oder klagt sie durch. Im Kern geht es beim gesamten Rechtsstreit nicht um technische Prinzipien, sondern um Lizenzgebühren. Schmidt formulierte das selbst: HEVC sei „ein wesentlicher Bestandteil des hochwertigen Seherlebnisses, mit dem Streaminganbieter höhere Abonnementpreise rechtfertigen können“. Man wolle an diesem Kuchen beteiligt werden.

Dass InterDigital nun auch VP9 ins Visier nimmt, zeigt, dass der Druck auf Disney nicht nachlassen wird – egal welchen Codec der Dienst einsetzt. AV1 wäre technisch die modernste und lizenzgebührenfreie Alternative, doch das Problem liegt bei der Hardware: Ältere Smart-TVs, viele Streaming-Sticks und günstige Set-Top-Boxen unterstützen AV1-Dekodierung in Hardware schlicht nicht. Eine 4K-Software-Dekodierung von AV1 überfordert die schwachen Prozessoren in vielen Fernsehgeräten.

Was droht Disney+ – und damit dir als Nutzer?

Im schlimmsten Fall könnte 4K-Streaming bei Disney+ erneut wegfallen, falls die Gerichte InterDigital auch beim VP9-Verfahren recht geben. Immerhin hat InterDigital beim Mannheimer Verfahren gute Ausgangsbedingungen, da das betreffende Patent bereits als gültig bestätigt wurde. Ein schnelleres Verfahren ist dadurch realistisch.

Für Abonnenten des Premium-Tarifs bedeutet das Unsicherheit: Wer für die höchste Bildqualität zahlt, musste in Deutschland bereits zweimal erleben, wie technische Einschränkungen durch Gerichtsurteile eingeführt wurden. HDR-Unterstützung fehlt nach wie vor bei Disney+ in Deutschland. Es ist gut möglich, dass sich dieser Zustand noch weiter verschlechtern könnte, bevor eine Einigung zwischen Disney und InterDigital erzielt wird – falls eine solche überhaupt zustande kommt.

Interessant ist auch die zweite Klage zur „Up Next“-Funktion: Diese betrifft eine rein softwareseitige Feature – unabhängig vom Codec. Das zeigt, dass InterDigital die Auseinandersetzung auf möglichst viele Fronten ausweitet.

Wie funktioniert VP9 – und warum dachte Disney, es sei sicher?

VP9 wurde von Google entwickelt und 2013 als offener Codec veröffentlicht. Anders als HEVC oder H.264 ist VP9 lizenzgebührenfrei – zumindest nach Googles ursprünglicher Intention. Google stellte VP9 bewusst als Alternative zu kostenpflichtigen Codecs bereit, und YouTube setzt ihn seit Jahren standardmäßig ein. Die Überlegung bei Disney war wohl dieselbe: VP9 ist weit verbreitet, gut unterstützt und scheinbar frei von Lizenzrisiken.

InterDigital argumentiert nun jedoch, dass VP9 auf Techniken basiert, die von InterDigital-Ingenieuren mitentwickelt wurden – noch bevor Google den Codec als „open“ deklariert hat. Das ist eine Argumentation, die in der Patentrechtswelt nicht ungewöhnlich ist: Auch ein formal offener Standard kann patentierte Methoden enthalten, wenn diese zuvor von Dritten zum Patent angemeldet wurden. Genau hier liegt der Knackpunkt des neuen Verfahrens.

Was andere Dienste machen – und warum Disney in der Klemme sitzt

Netflix und YouTube setzen schon länger auf AV1, gerade für mobile Geräte und moderne Hardware. Auch bei neuen Smart-TVs und aktuellen Streaming-Dongles ist AV1-Hardware-Dekodierung mittlerweile Standard. Disney+ hat diesen Schritt bislang nicht vollzogen – und sitzt jetzt zwischen allen Stühlen: HEVC ist verboten, VP9 ist angegriffen, AV1 hätte Kompatibilitätsprobleme bei älteren Geräten.

Solltest du Disney+ über einen aktuellen Fire TV Stick, Chromecast mit Google TV, Apple TV 4K oder ein neueres Smart-TV-Modell nutzen, würde AV1 theoretisch funktionieren. Problematisch wird es bei günstigeren oder älteren Geräten, bei denen 4K-Streaming dann schlicht nicht mehr möglich wäre. Beim Streaming über waipu.tv oder kombinierte Netflix-Pakete spielt dieses Thema übrigens keine Rolle, da dort eigene Streaming-Infrastruktur genutzt wird.

Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?

Beim Mannheimer Verfahren (EP 2 465 265) dürfte es vergleichsweise schnell gehen: Da dasselbe Gericht die Gültigkeit des Patents bereits im Juni bestätigt hat, muss im neuen Verfahren primär noch die Verletzung durch VP9 festgestellt werden. InterDigital rechnet eigenen Angaben zufolge mit einem zügigen Ablauf.

Das Düsseldorfer Verfahren zur „Up Next“-Funktion ist in seiner Art ungewöhnlicher – es geht nicht um Videoqualität, sondern um ein UI-Feature. Ob das Gericht hier ähnlich schnell entscheidet, bleibt abzuwarten. Für Disney ist dieses zweite Verfahren aber möglicherweise das unangenehmer: Die „Up Next“-Funktion ist ein zentrales Komfort-Feature auf nahezu jeder Plattform – Netflix, Amazon Prime Video, Apple TV+ und alle anderen nutzen Ähnliches. Würde das Patent hier greifen, könnte das weitreichende Konsequenzen haben.

Fazit: Der Codec-Krieg ist noch nicht vorbei

Das Disney+ VP9 Patent-Verfahren zeigt, wie weit InterDigital bereit ist zu gehen. Wer gehofft hatte, mit dem Wechsel auf VP9 sei der Spuk vorbei, wurde eines Besseren belehrt. Disney steht nun vor der Aufgabe, entweder eine Lizenzvereinbarung mit InterDigital auszuhandeln oder erneut technisch umzuziehen – mit allen Risiken für die Streaming-Qualität. Für dich als Nutzer bleibt die Empfehlung: Halte die Situation im Blick, insbesondere wenn du auf 4K-Inhalte angewiesen bist. Das letzte Kapitel in diesem Rechtsstreit ist noch lange nicht geschrieben.

Weitere Hintergründe zu ähnlichen Themen im Streaming-Bereich findest du in unserem Artikel zur Sammelklage gegen Amazon Prime – auch dort zeigt sich, wie komplex die rechtliche Lage für große Streaming-Dienste inzwischen geworden ist.

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