digitaler Kassenbon

Digitaler Kassenbon ab 2028: Ende der Papierbon-Pflicht

Digitaler Kassenbon kommt: Was das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat

Ab 2028 werden digitale Kassenbons zum Standard in Deutschland.

Der lästige Zettel an der Ladenkasse hat bald ausgedient: Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die seit 2020 geltende Pflicht zur Ausgabe von Papierkassenbons ab dem Jahr 2028 abschafft. Der digitale Kassenbon wird damit zum neuen Standard – eine Entscheidung, die Millionen Verbraucher und Hunderttausende Händler betrifft. Was genau sich ändert, welche Ausnahmen es gibt und warum das Gesetz auch ein Werkzeug gegen Steuerbetrug ist, erfährst du hier im Überblick.

Digitaler Kassenbon: Was hat das Kabinett genau beschlossen?

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Entwurf für ein neues Kassengesetz vorgelegt, das offiziell den sperrigen Titel „Gesetz zur Weiterentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ trägt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) brachte das Ziel auf eine einfache Formel: Die Pflicht für Papierbons soll fallen, digitale Belege werden Standard. Das bedeute für alle weniger Bürokratie – sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen.

Das Gesetz setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von SPD und Union um. Ab 2028 erhalten Kundinnen und Kunden beim Einkauf in der Regel keinen gedruckten Bon mehr, sondern bekommen ihren Beleg auf digitalem Weg bereitgestellt – sei es per App, per E-Mail oder über andere digitale Kanäle.

Warum wurde die Kassenbon-Pflicht überhaupt eingeführt?

Rückblick: Seit dem 1. Januar 2020 müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen für jeden Verkauf einen Bon ausgeben – egal, ob der Kunde ihn will oder nicht. Die Pflicht war damals umstritten: Umweltschutzverbände kritisierten den enormen Papierverbrauch, viele Händler beklagten den bürokratischen Aufwand, und die meisten Kassenbons wanderten ohnehin ungelesen in den Mülleimer.

Gleichzeitig hatte die Regelung aber einen handfesten Zweck: Sie sollte Steuerhinterziehung an der Kasse erschweren. Wer einen Beleg ausstellt, muss den Umsatz erfassen – und kann ihn nicht einfach „verschwinden lassen“. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf bleibt dieser Zweck erhalten, wird aber digital weitergedacht.

Das Problem mit offenen Ladenkassen

Ein zentraler Grund für das neue Gesetz ist die nach wie vor große Zahl sogenannter offener Ladenkassen in Deutschland. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gibt es davon noch rund 115.000 Stück – Kassen, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht erfasst werden. Das macht sie anfällig für Missbrauch und begünstigt Steuerhinterziehung.

Klingbeil machte seine Haltung in diesem Punkt deutlich: „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“ Diejenigen, die bei Bargeschäften betrügen, schadeten der großen Mehrheit der Einzelhändler sowie anderen Unternehmen, die korrekt ihre Steuern zahlen. Mit der verpflichtenden Einführung elektronischer Kassensysteme sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden.

Wer muss ab 2028 eine elektronische Kasse nutzen?

Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz müssen ab 2028 auf elektronische Kassensysteme umstellen.

Der Gesetzentwurf sieht eine klare Umsatzgrenze vor: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro sind ab 2028 verpflichtet, elektronische Kassensysteme einzusetzen. Das betrifft die überwiegende Mehrheit der Läden, Restaurants und Dienstleister in Deutschland.

Ausnahmen von der Kassenpflicht

Nicht jeder muss mitmachen. Das Gesetz sieht Ausnahmen für Steuerpflichtige vor, die im Jahr weniger als 12.000 Euro Barumsatz erzielen. Darüber hinaus sind weitere Sonderregelungen möglich, etwa für:

  • Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern (z. B. beim Erdbeer- oder Spargelpflücken)
  • Die Direktvermarktung in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Andere Kleinunternehmer mit überwiegend baren Kleinstumsätzen

Wer bereits heute eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) in seiner Kasse verbaut hat, ist für die Umstellung grundsätzlich gut aufgestellt. Für viele kleine Betriebe könnte die Neuregelung hingegen Investitionen in neue Hardware oder Software bedeuten.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für dich als Kundin oder Kunde ändert sich ab 2028 vor allem eines: Du bekommst beim Einkaufen seltener einen Papierzettel in die Hand gedrückt, den du ohnehin nicht brauchst. Stattdessen wird der digitale Kassenbon zur Regel – bereitgestellt etwa per QR-Code, über eine App des Händlers, per E-Mail oder über standardisierte Schnittstellen.

Apps wie Samsung Wallet oder Google Wallet könnten künftig zu zentralen Anlaufstellen für digitale Belege werden. Wer seine Ausgaben ohnehin schon digital verwaltet, dürfte die Änderung als praktische Ergänzung empfinden. Haushaltsbuch-Apps können Belege dann direkt verarbeiten – ganz ohne Abtippen oder Fotografieren von Papierbons.

Für Garantiefälle oder Rückgaben kann ein digitaler Beleg sogar komfortabler sein als ein Papierschnipsel, der in der Hosentasche verblasst. Der Beleg ist dauerhaft verfügbar, leicht auffindbar und kann bei Bedarf mit einem Klick weitergeleitet werden.

Digitalisierung auch in anderen Lebensbereichen

Der digitale Kassenbon fügt sich in eine größere Bewegung zur Digitalisierung von Alltagsdokumenten ein. Schon jetzt können viele Dokumente papierlos geführt werden: Das E-Rezept ersetzt den Papierausdruck beim Arzt, und mit der i-Kfz-App lässt sich der Fahrzeugschein inzwischen digital auf dem Smartphone mitführen. Der digitale Kassenbon ist damit ein weiterer Baustein auf dem Weg zu einer papierlosen Gesellschaft.

Was sagt die Wirtschaft?

Der Digitalverband Bitkom begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich. Das Gesetz werde dabei helfen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu stärken. Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, ließen sich Unstimmigkeiten leichter aufdecken. Gleichzeitig fordert Bitkom klare und praxistaugliche Vorgaben für die technische Umsetzung – damit Händler wissen, welche Systeme anerkannt werden und wie die Übermittlung digitaler Belege konkret funktionieren soll.

Der Handel insgesamt dürfte die Abschaffung der Papierbon-Pflicht mehrheitlich begrüßen: Weniger Thermopapierbons bedeuten weniger Materialkosten, weniger Druckerprobleme und weniger Abfall. Für Unternehmen, die noch keine zertifizierte Kasse einsetzen, bedeutet das Gesetz jedoch auch einen Investitionsbedarf.

Wie geht es jetzt weiter?

Der vom Kabinett beschlossene Entwurf muss nun den weiteren parlamentarischen Weg nehmen: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, bevor das Gesetz in Kraft treten kann. Das Inkrafttreten ist für das Jahr 2028 vorgesehen – Händler und Kassensystemanbieter haben damit noch rund zwei Jahre Zeit, sich auf die Änderungen vorzubereiten.

Bis dahin bleibt die bisherige Bonpflicht in Kraft: Wer eine elektronische Kasse betreibt, muss weiterhin für jeden Umsatz einen Beleg ausgeben – ob der Kunde ihn nimmt oder nicht.

Fazit: Ein längst überfälliger Schritt

Der digitale Kassenbon ist keine technische Revolution, aber ein überfälliger Schritt in Richtung Alltagsdigitalisierung. Dass ein Papierzettel, den die meisten Menschen sofort wegwerfen, durch einen dauerhaft verfügbaren digitalen Beleg ersetzt wird, ergibt 2026 mehr Sinn als je zuvor. Die Kombination aus Bürokratieabbau und konsequenter Bekämpfung von Steuerbetrug macht das neue Kassengesetz zu einem Vorhaben, das in seiner Grundidee breite Zustimmung verdient.

Spannend wird die Umsetzung: Wie genau digitale Belege technisch übermittelt werden, welche Standards gelten und wie Verbraucher auf ihre Bons zugreifen können – das sind Fragen, die die kommenden Monate und die parlamentarischen Beratungen klären werden. Wir halten dich auf dem Laufenden.

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