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DHL – Einige Änderungen bei der Paketzustellung ab 15. November

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Einige DHL Kunden werden bestimmt schon die Email erhalten haben, die über die AGB Änderungen ab dem 15. November informieren soll. Doch wahrscheinlich haben sich die meisten diese Email gar nicht durchgelesen, denn beim Thema AGB winken die meisten schon ab und lesen sich diese gar nicht durch. Doch in dieser Info-Mail des Paketversenders stehen diesmal ein paar wichtige und interessante Änderungen.

Umleitung in Packstation oder Filiale

Die Hauptinformation in dieser Email ist die Tatsache, dass einige Begriffe umgeändert werden, aber auch eine neue Möglichkeit den DHL-Kunden zur Verfügung steht werden. Die neue Funktion betrifft die Möglichkeit nun alle Pakete direkt in eine Packstation bzw. in eine Filiale automatisch umleiten zu lassen. Hierzu benötigt man ein DHL-Kunden-Konto, in dem man diese Angaben hinterlegt. Früher war es für den Nutzer einer Packstation nötig, bei der jeder Bestellung die getätigt wurde, die Adresse der Packstation anzugeben. Jetzt kann man bei der Bestellung ganz einfach seine normale Postanschrift benutzen und – wenn im DHL-Kundenkonto hinterlegt – werden alle Pakete an diese Adresse automatisch an die hinterlegte DHL Packstation bzw. Filiale gesendet. So muss man sich nicht mehr die Adresse der Packstation bzw. die Postnummer merken.

Namensänderungen bei DHL

Weitere Änderung betreffen eher schon vorhandene Dienstleistungen. So wird “Wunschort” in “Ablageort” umgetauft. Hier hat man die Möglichkeit zu hinterlegen, wo der Paketbote auf dem Grundstück das Paket ablegen darf. Aus dem bisherigen Begriff “Wunschnachbar” wird nun der Begriff “Nachbar”. An dieser Dienstleistung hat sich aber auch nichts geändert und betrifft die Möglichkeit einen Nachbar anzugeben, der für dich in Abwesenheit deine Pakete annimmt. Der weitere Begriff “Wunschtag” wird jetzt in Liefertag umbenannt, hat aber auch sonst keine Neuerungen zu bieten. Für Familien sehr interessant ist auch die Möglichkeit, ab dem 15. November bis zu 4 weitere Personen mit gleicher Adresse anzugeben, die die Dienste “Ablageort” und “Nachbar” nutzen könne, ohne hierfür selbst ein DHL-Konto besitzen zu müssen.

Mehr Freiheit beim Paketempfang

Als letzte Änderung ist jetzt die Abholung der Pakete in der DHL Filiale einfacher. Sollte auf Grund einer Überbelegung oder einer Störung der Packstation mal ein Paket doch in ein Filiale umgeleitet werden benötigt man dann keine Kundenkarte sondern nur den Ausweis zur Abholung. Auch ist es möglich, Empfangsboxen bzw. Paketkastenanlagen von Fremdanbietern anzugeben, wenn sich diese neben, auf oder direkt gegenüber dem Grundstück befinden.

 

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