Urheberrechte sind mit Blick auf das Internet ein heikles Thema. Grundsätzlich sind alle Bilder, Texte, Videos und Musik auch im Internet urheberrechtlich geschützt. Nur wenn die Nutzung ausdrücklich erlaubt ist, kann man Inhalte teilen. Beachtet man das nicht, liegt schnell eine Abmahnung auf dem Tisch, und das kann teuer werden. Das gilt unter gewissen Voraussetzungen auch für Computer- und Videospiele.
Sorglos spielen, solange man möchte
Videospiele zählen inzwischen zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen. Dazu gehören auch Video Slot Spiele. Die Grafiken der beliebten Spielautomaten können längst mit denen der klassischen Videospiele mithalten. Das Angebot ist riesig und garantiert viel Abwechslung. Und dem Spiel im Online-Casino stehen garantiert keine Urheberrechte im Weg.
Von der Idee zum fertigen Spiel
Die Entwicklung eines Videospiels kostet viel Zeit und Geld und diese Investition muss sich für den Spielehersteller letztlich auszahlen. Wer ein Computerspiel kauft, kauft in aller Regel die Nutzungsrechte mit. Das heißt, er kann das Spiel spielen so oft und solange er möchte, kann es unentgeltlich verleihen und verschenken oder es mitsamt der Lizenz weiterverkaufen. Nicht erlaubt ist es, eine Kopie des Spiels zu behalten und weiterzuverwenden oder es gar mehrfach zu kopieren und zu verkaufen. Wie bei Texten und Musik auch ist nur das fertige Produkt vom Urheberrecht geschützt, die bloße Idee für ein Spiel ist es nicht. Wer heute eine Spieleidee etwa für die Besiedlung von Land oder Städtebau hat, braucht sich nicht mit dem Urheberrecht bereits bestehender Spiele auseinanderzusetzen. Es kommt schließlich häufig vor, dass man die „gleiche“ Idee hat. Anders sieht das dann mit den Figuren aus, den Hintergrundbildern, den Spielkombinationen, dem Spielablauf. Sind sie einzigartig, sind sie auch schutzwürdig. Hieraus Teile zu kopieren und etwa für eigene Spiele weiterzuverwenden wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Das Gesetz setzt also eine gewisse „Individualität“ des fertigen Spiels voraus.
Erst informieren, dann herunterladen
Inzwischen gibt es zahlreiche Internetplattformen, auf denen Computer- und Videospiele zum Herunterladen angeboten werden. In diesem Fall steht immer eine mögliche Urheberrechtsverletzung im Raum. Schließlich kann es sich um eine unerlaubte Vervielfältigung handeln und dafür haben professionelle Spielehersteller kein Verständnis. Deshalb muss man sich vor der Nutzung von Videospielen im Netz immer mit den Urheberrechten beschäftigen. Das gilt auch für sogenannte Filesharing-Systeme, über die Musik, Filme oder Spiele zum Kopieren zur Verfügung gestellt werden. Niemand sollte sich darauf verlassen, dass er nicht erwischt wird! Denn die Rechteinhaber können sich vom Internet-Provider die IP-Adresse besorgen und so die Urheberrechtsverletzung verfolgen.
Eine EU-Richtlinie soll Abhilfe schaffen
Das gilt im Übrigen für sämtliche Up- und Downloads im Netz. Denn mit Blick auf die sozialen Medien werden immer mehr urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt im Netz hochgeladen und geteilt. Die „EU-Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ soll das aus dem Jahr 2001 stammende Urheberrecht an die inzwischen weiter fortgeschrittenen technischen Möglichkeiten anpassen. Sie sieht vor, dass Betreiber von Internetplattformen die hochgeladenen Inhalte vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverstöße überprüfen müssen. Sollten Werke ohne Lizenz auf der Plattform veröffentlicht werden, werden die Plattformbetreiber dafür haftbar gemacht. Kritiker befürchten, dass dadurch sogenannte Uploadfilter zum Einsatz kommen, die dann auch viele legale Inhalte filtern und aussondern, was einer Einschränkung der Meinungsfreiheit im Netz gleichkommt. Sämtliche Proteste gegen die Annahme der Richtlinie durch das EU-Parlament blieben erfolglos. Ob die Reform wirklich etwas an den Up- und Downloads ändert, ist noch nicht abzusehen. Denn noch ist die Richtlinie nicht in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben bis Mitte 2021 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.
Die Richtlinie und ihre Auswirkungen
Diese Uploadfilter würden aber nicht nur illegale Up- und Downloads stoppen, sondern auch nutzergenerierte Inhalte, die ganz legal hochgeladen werden können. Einfachstes Beispiel ist ein persönliches Foto, auf dem ein T-Shirt mit einem urheberrechtlich geschützten Werbeaufdruck oder Logo getragen wird. So wird das eigene Foto ein Fall für den Urheberschutz, wenn der Rechteinhaber die Nutzung für diesen Zweck nicht ausdrücklich gestattet hat. Der Verband der Games-Branche sieht hier keine Probleme für die Spiele-Industrie. Von Nutzern generierte Mods, also Erweiterungen eines bereits veröffentlichten Spiels, Let’s Play Videos oder Live-Streams seien schon lange fester Bestandteil der Spielewelt. Für den Umgang mit nutzergenerierten Inhalten gebe es von seiten der Entwickler und Hersteller klare Regeln. Inwieweit es hier zu Veränderungen kommen muss, bleibt abzuwarten.